Teilnahmebedingungen – Hannover Herzen Song-Contest 2027

Stand: 1.0 vom 10. August 2026.

1. Veranstalter und Kontakt

Veranstalter des Hannover Herzen Song-Contests 2027 ist die FoxTel GmbH & Co. KG, Fontainestraße 12, 30519 Hannover, handelnd unter der Marke „Hannover Herzen“ (nachfolgend „Veranstalter“).

Kontakt: info@hannover-herzen.de. Für rechtliche Erklärungen kann außerdem die im Impressum genannte Anschrift des Veranstalters genutzt werden.

Kooperations- und Projektpartner sind insbesondere dm-drogerie markt, die magaScene / Stroetmann Verlag und Agentur GmbH sowie das Frida Park Studio. Diese Partner werden nicht allein durch ihre Projektbeteiligung Mitveranstalter oder Vertragspartner der Teilnehmenden.

2. Gegenstand und Unentgeltlichkeit

Der Contest fördert eigene, bislang unveröffentlichte Musik aus Hannover und der Region Hannover. Eine Jury wählt aus den formal gültigen Bewerbungen drei Final-Acts aus. Diese präsentieren den eingereichten Song am 12. Februar 2027 in einer Hannover-Herzen-Musik-Show live. Der Gewinner-Act wird im Live-Finale bestimmt.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware, einer Eintrittskarte oder einer sonstigen entgeltlichen Leistung abhängig.

3. Teilnahmezeitraum und wirksame Einreichung

  • Bewerbungsbeginn: 24. August 2026.
  • Verbindlicher Einsendeschluss: 18. Dezember 2026, 23:59 Uhr (Europe/Berlin).
  • Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über das Online-Formular unter hannover-herzen.de/song-contest.
  • Eine Bewerbung gilt erst als eingegangen, wenn sie vollständig gespeichert und eine Eingangsnummer angezeigt wurde. Begonnene, aber nicht verbindlich abgesendete Bewerbungen gelten nicht als eingegangen.
  • Die Eingangsbestätigung dokumentiert nur den technischen Eingang. Sie ist noch keine Bestätigung der Teilnahmeberechtigung oder der Auswahl.

Für rechtzeitige Übermittlung und eine geeignete Internetverbindung sind die Teilnehmenden verantwortlich. Der Veranstalter empfiehlt, die Bewerbung nicht erst kurz vor Ablauf der Frist einzureichen.

4. Teilnahmeberechtigung

  • Teilnehmen können Personen ab 14 Jahren einzeln oder gemeinsam als Solo-Act, Duo, Band oder sonstiges Musikprojekt.
  • Beim Finale dürfen höchstens fünf Mitglieder des Acts auftreten. Alle auftretenden Mitglieder müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung und am Finaltag mindestens 14 Jahre alt sein. Für minderjährige Mitglieder muss die Einwilligung der Eltern beziehungsweise sonstigen Sorgeberechtigten vorliegen.
  • Der Act muss einen nachvollziehbaren Bezug zu Hannover oder der Region Hannover haben, etwa durch Wohnort, Proberaum, Ausbildung oder musikalische Arbeit. Ein formaler Wohnsitznachweis wird grundsätzlich nicht verlangt; der Veranstalter darf bei begründeten Zweifeln eine Plausibilisierung erbitten.
  • Eine verantwortliche Kontaktperson gibt die Bewerbung und sämtliche Erklärungen verbindlich für alle beteiligten Mitglieder ab. Sie muss hierzu von allen Beteiligten bevollmächtigt sein und sicherstellen, dass diese Teilnahmebedingungen und die Contest-Datenschutzhinweise allen Mitgliedern zugänglich sind.
  • Eine Person darf nur als auftretendes Mitglied oder Miturheber an einer Bewerbung beteiligt sein. Die Tätigkeit als verantwortliche Kontaktperson für einen weiteren Act gilt nicht als Mehrfachbeteiligung.
  • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Beschäftigte des Veranstalters, Jurymitglieder und Personen, die unmittelbar an Konzeption, Organisation oder Auswahl mitwirken. Ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, die mit einer der vorgenannten Personen in demselben Haushalt leben. Der Veranstalter kann in Zweifelsfällen zur Sicherung eines fairen Verfahrens eine Einzelfallentscheidung treffen.

Das Mindestalter und bei Minderjährigen das Vorliegen der elterlichen Einwilligung werden bei der Bewerbung durch die verantwortliche Kontaktperson verbindlich bestätigt. Wird ein Act als einer der drei Final-Acts ausgewählt, muss für jedes minderjährige Mitglied vor der weiteren Zusammenarbeit eine schriftliche Einwilligung der Eltern beziehungsweise sonstigen Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Der Veranstalter darf bei Final-Acts außerdem einen geeigneten Altersnachweis verlangen. Ausweiskopien sollen nur erhoben werden, wenn dies ausnahmsweise erforderlich ist; andernfalls genügt eine Sichtprüfung.

5. Anforderungen an Song und Live-Darbietung

• Der Song behandelt das Thema soziales Engagement oder Helden des Alltags und ist eine eigene Komposition. Soweit er einen Text enthält, ist auch dieser selbst geschaffen oder die Miturheberschaft vollständig geklärt. Alle Miturheber müssen der Einreichung und den hier vorgesehenen Nutzungen zugestimmt haben.
• Coverversionen, Bearbeitungen oder Übersetzungen fremder Werke sind nicht zugelassen.

• Der Song darf vor der Bewerbung weder veröffentlicht, öffentlich aufgeführt noch öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Dazu zählen insbesondere Streamingdienste, Social Media, Videoportale, Websites, Radio, Tonträger und öffentliche Liveauftritte. Private Demos und ausschließlich intern geteilte Arbeitsfassungen sind zulässig.

• Der unveröffentlichte Status ist bis zur Mitteilung der Auswahlentscheidung aufrechtzuerhalten. Final-Acts halten ihn bis zum Live-Finale aufrecht, sofern der Veranstalter nicht vorher schriftlich zustimmt.
• Der Song darf keine ungeklärten Samples, Beats, Loops, Texte, Stimmen oder sonstigen geschützten Bestandteile Dritter enthalten. Für alle weiteren eingereichten Dateien, insbesondere das Act-Foto, müssen die erforderlichen Rechte vorliegen.
• Nicht zugelassen sind durch generative KI erzeugte Texte, Kompositionen, Stimmen oder sonstige wesentliche musikalische Bestandteile. Rein technische Bearbeitungshilfen, beispielsweise Rauschminderung, Schnitt, Tonhöhenkorrektur, Mixing oder Mastering-Unterstützung, führen nicht automatisch zum Ausschluss, wenn sie keine wesentlichen schöpferischen Bestandteile erzeugen.
• Der Song darf höchstens 4 Minuten und 30 Sekunden lang sein.
• Der Act muss den Song am 12. Februar 2027 live aufführen können. Backingtracks und sonstige Zuspielungen sind nur nach vorheriger technischer Abstimmung zulässig.

6. Bewerbungsunterlagen und technische Vorgaben

Die Bewerbung muss die im Formular als Pflichtangaben gekennzeichneten Informationen, Erklärungen und Dateien enthalten. Dazu gehören insbesondere Act- und Kontaktdaten, der regionale Bezug, Mitglieder und Rollen, eine Kurzvorstellung, Songtitel, Audio-Demo, Act-Foto, Technikangaben sowie bei Songs mit Text der Songtext.

UnterlageZulässige FormateMaximalgröße
Audio-DemoMP350 MB
Act-FotoJPG/JPEG oder PNG10 MB
Songtext-DateiPDF; alternativ Texteingabe5 MB

Die Demo muss verständlich abspielbar sein; eine professionelle Studioaufnahme ist nicht erforderlich. Dateien, die nicht lesbar, beschädigt, unvollständig, sicherheitsgefährdend oder nicht formatgerecht sind, können abgelehnt werden. Soweit organisatorisch möglich, kann eine kurze Nachfrist zur Fehlerbehebung gesetzt werden; ein Anspruch darauf besteht nicht.

Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Änderungen der Kontakt- oder Besetzungsdaten sind dem Veranstalter unverzüglich unter Angabe der Eingangsnummer mitzuteilen. Wesentliche Änderungen am Song nach Einsendeschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

7. Rechte und verbindliche Erklärungen

Die Urheberrechte an Komposition und Text verbleiben bei den jeweiligen Urhebern. Mit der Bewerbung werden keine ausschließlichen Rechte übertragen.

Für die Durchführung des Auswahlverfahrens räumen die Berechtigten dem Veranstalter ein einfaches, nicht übertragbares und unentgeltliches Recht ein, die eingereichten Dateien technisch zu speichern, zu vervielfältigen und ausschließlich berechtigten Projektmitarbeitenden sowie Jurymitgliedern intern zugänglich zu machen. Diese Nutzung endet mit der Löschung nach Maßgabe der Contest-Datenschutzhinweise.

Die Kontaktperson versichert insbesondere, dass alle erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Namens-, Persönlichkeits- und Bildrechte geklärt sind; dass alle beteiligten Mitglieder und Rechteinhaber zugestimmt haben; und dass durch Einreichung, interne Prüfung und vereinbarte Finalistenkommunikation keine Rechte Dritter verletzt werden.

Nicht ausgewählte Bewerbungen werden nicht öffentlich gemacht. Für Final-Acts werden Name, Kurzbiografie, Act-Foto sowie Informationen zum Finalauftritt erst nach verbindlicher Zusage und auf Grundlage einer gesonderten Finalisten- und Medienvereinbarung veröffentlicht. Die öffentliche Nutzung eines vollständigen Songs oder einer vollständigen Demo bedarf einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung.

8. Formale Prüfung, Jury und Auswahl der Final-Acts

Der Veranstalter prüft zunächst die formalen Teilnahmevoraussetzungen. Nur gültige Bewerbungen werden der Jury zur Bewertung freigegeben. Die Jury kann insbesondere Songidee und Eigenständigkeit, Komposition und Text, den inhaltlichen Bezug zum Contest-Thema „soziales Engagement oder Helden des Alltags“, die künstlerische Umsetzung, das Live-Potenzial und den Gesamteindruck berücksichtigen. Die künstlerische Gesamtentscheidung muss nicht ausschließlich einer rechnerischen Rangfolge folgen.

Jurymitglieder legen persönliche oder geschäftliche Nähe zu einem Act offen und wirken bei dessen Bewertung nicht mit. Die Jury wählt drei Final-Acts sowie eine interne Nachrückerreihenfolge. Der Finalstatus entsteht erst, wenn der Act innerhalb der gesetzten Frist schriftlich zusagt und alle erforderlichen Zusatzvereinbarungen bestätigt.

Die Auswahlentscheidung wird allen Acts an die in der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Ein Anspruch auf Offenlegung individueller Juryberatungen, Notizen oder Einzelstimmen besteht nicht, soweit keine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht.

9. Live-Finale und Pflichten der Final-Acts

  • Die Final-Acts stehen am Freitag 12. Februar 2027 für den Liveauftritt sowie für notwendige Proben, technische Absprachen, Briefings und eine angemessene Medienbegleitung zur Verfügung. Für minderjährige Mitglieder muss vor der weiteren Zusammenarbeit die schriftliche Einwilligung der Eltern beziehungsweise sonstigen Sorgeberechtigten vorliegen.
  • Der Gewinner-Act wird im Live-Finale durch eine Juryentscheidung bestimmt. Es findet keine öffentliche Online-Abstimmung statt. In einem begründeten Ausnahmefall kann die Jury mehrere Gewinner bestimmen, sofern Finanzierung und vollständige Erbringung der mehrfach vergebenen Gewinne vorab gesichert sind.
  • Kann ein Final-Act nicht teilnehmen, nicht rechtzeitig verbindlich zusagen oder erforderliche Vereinbarungen nicht abschließen, darf der Veranstalter einen Nachrücker benennen.
  • Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und sonstige Nebenkosten der Teilnehmenden werden nicht übernommen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.
  • Zeitplan, Veranstaltungsort, Bühnenzeiten und technische Rahmenbedingungen werden den Final-Acts rechtzeitig mitgeteilt und können aus wichtigem organisatorischem Grund angepasst werden.

10. Gewinn

Vor dem Live-Finale erhalten alle drei Final-Acts Band- und Vocalcoaching mit Anca Graterol. Der Gewinn für den im Live-Finale bestimmten Gewinner-Act ist darüber hinaus die professionelle Produktion des eingereichten Gewinner-Songs im Frida Park Studio nach dem Finale. Vorgesehen sind professionelle Aufnahme, Produktion mit Anca Graterol & Ossy Pfeiffer sowie Mix und Mastering.

Der genaue Produktionsumfang, Termine, Anzahl der Aufnahmetage, Revisionen, Formate, Fertigstellungsfristen, Rechte an der finalen Masteraufnahme sowie Einzelheiten der Veröffentlichung und digitalen Distribution werden vor Produktionsbeginn in einer gesonderten schriftlichen Produktions- und Veröffentlichungsvereinbarung festgelegt. Der Gewinner-Act muss bei Terminplanung, Produktion und Veröffentlichung angemessen mitwirken.

Zum Gewinn gehören außerdem die Veröffentlichung und digitale Distribution des fertigen Gewinntitels durch Anca Graterol & Ossy Pfeiffer auf Spotify, Apple Music, Amazon Music, YouTube Music und Deezer sowie auf allen weiteren wichtigen Streaming-Plattformen. Nicht umfasst sind eine GEMA-Anmeldung, zusätzliche Marketingbudgets oder die Erstattung sonstiger Kosten, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eine Barauszahlung, Übertragung oder ein Tausch des Gewinns ist ausgeschlossen.

11. Ausschluss und Nachrücken

Der Veranstalter kann eine Bewerbung ausschließen oder einen bereits ausgewählten Act ersetzen, wenn Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind, Angaben falsch oder irreführend sind, Rechte Dritter ungeklärt sind, eine unzulässige Mehrfachbeteiligung vorliegt, das Verfahren manipuliert wird, notwendige Nachweise oder Erklärungen nicht fristgerecht vorgelegt werden oder der Act wesentliche organisatorische Pflichten verletzt.

Vor einer Entscheidung soll der betroffene Act Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, soweit Dringlichkeit, Sicherheitsinteressen oder der Schutz Dritter dem nicht entgegenstehen. Bei Ausschluss eines Final-Acts kann ein Nachrücker benannt werden. Gesetzliche Ansprüche des Veranstalters und Dritter bleiben unberührt.

12. Änderungen, Unterbrechung und höhere Gewalt

Der Veranstalter darf Ablauf, Termine oder technische Durchführung aus wichtigem Grund anpassen. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Vorgaben, Ausfall des Veranstaltungsortes, erheblichen technischen Störungen, Sicherheitsrisiken oder Umständen, die eine faire oder rechtmäßige Durchführung verhindern.

Kann der Contest nicht oder nur wesentlich verändert durchgeführt werden, darf er unterbrochen, verschoben oder beendet werden. Betroffene Teilnehmende werden hierüber nach Möglichkeit informiert. Bereits entstandene eigene Aufwendungen werden nur ersetzt, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde oder gesetzlich zwingend ist.

13. Haftung und Freistellung

Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Teilnehmende stellen den Veranstalter und die im Rahmen des Contests berechtigt handelnden Projektpartner von begründeten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihnen zu vertretenden Verletzung der in diesen Teilnahmebedingungen abgegebenen Rechtegarantien beruhen. Die Freistellung umfasst angemessene notwendige Kosten der Rechtsverteidigung. Der Veranstalter informiert die betroffene Person unverzüglich und stimmt wesentliche Verteidigungsmaßnahmen mit ihr ab.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält der separate Text „Datenschutzhinweise für den Hannover Herzen Song-Contest 2027“. Dieser muss vor dem Absenden der Bewerbung erreichbar sein. Die allgemeine Datenschutzerklärung der Website gilt ergänzend für den Besuch und die technischen Funktionen der Website.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem eine teilnehmende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Der Rechtsweg zur Überprüfung der künstlerischen Juryentscheidung ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei Rechtsverletzungen oder Verfahrensfehlern, bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

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